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Durch die im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind u.a. auch die ehrenamtlichen Vereine gesetzlich angehalten, sehr sensibel mit personenbezogenen Daten umzugehen.

Bevor hier also wieder Aktualisierungen mit Personendaten, Bilder etc. eingestellt werden können, muss der Verein sich die entsprechenden Einverständniserklärungen einholen - dieser Prozess läuft und hat den Bedarf an Zeit.

 

Mit der Ausstellungsbestimmungen 2018 wird sich jeder Aussteller zur Veröffentlichung seiner Daten in Schrift und Bild bereit erklären - ohne dem erteilten Einverständnis wird kein Ausstellen mehr möglich sein!